Aktuelles

von Nadine Rüdiger

Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb

Neue Regelungen für das Lernen zu Hause
(verpflichtendes Lernen ab dem 22.04.2020)

Liebe Erziehungsberechtigte der Schüler*innen der Oberschule Bodenwerder,

da die Schulen den regulären Schulbetrieb nicht bzw. nur eingeschränkt wieder aufnehmen können, haben die Schulen im weiteren Verlauf des Schuljahres 2019/2020 die Aufgabe, im Interesse der Schülerinnen und Schüler das Lernen zu Hause zu organisieren, zu koordinieren und zu begleiten. Damit wird das Ziel verfolgt, den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler unter den veränderten Bedingungen weiterhin zu ermöglichen.

Es ist Aufgabe aller Lehrkräfte einer Schule, ihre Schülerinnen und Schüler beim Lernen zu Hause anzuleiten, sie zu begleiten und zu unterstützen. Ebenso haben sie die Pflicht, den Lernenden eine Rückmeldung über erbrachte Leistungen zu geben.

Für die Schülerinnen und Schüler besteht weiterhin Schulpflicht und somit die Verpflichtung, die ihnen gestellten Aufgaben in der von den Lehrkräften angegebenen Zeit zu bearbeiten. Dies bedeutet auch, dass die bestehenden Regelungen zur Krankmeldung von Schülerinnen und Schülern weiterhin gelten.

Die Schülerinnen und Schüler aller allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen erhalten regelmäßig verpflichtende Lernaufgaben.

Schülerinnen und Schüler, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen, bearbeiten dort die ihnen für das Lernen zu Hause gestellten Aufgaben.

Die tägliche Lernzeit muss dem Alter und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler angepasst sein. Folgende Richtwerte sollen nicht überschritten werden:

in den Schuljahrgängen 5 bis 8 des Sekundarbereichs I: 3,0 Zeitstunden
in den Schuljahrgängen 9 und 10 des Sekundarbereichs I: 4,0 Zeitstunden

Um Schülerinnen und Schüler bei andauernder Schulschließung oder bei eingeschränktem Schulbetrieb beim Lernen zu Hause zu unterstützen, bieten alle Lehrkräfte an jedem Tag von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr Präsenz-Sprechzeiten für die telefonische Kontaktaufnahme (ggf. auch als digitalen Kontakt) an.

Die Kontaktmöglichkeiten zu den Lehrkräften (Handy, Festnetz, Skype oder IServ-Messenger) werden Ihnen gesondert übermittelt.

Zur bestmöglichen pädagogischen Begleitung des Lernens zu Hause wird jede Schülerin bzw. jeder Schüler durch die Schule mindestens einmal pro Woche persönlich telefonisch kontaktiert, soweit die Schülerin bzw. der Schüler in dieser Woche die Schule nicht besucht.

Auch wenn häusliche Lernaufgaben grundsätzlich nicht bewertet werden, so können von einer Schülerin bzw. einem Schüler im Rahmen des Lernens zu Hause erkennbar selbstständig erbrachte Leistungen auf deren bzw. dessen Wunsch hin benotet werden. Häusliche Lernaufgaben können Grundlage von Leistungsüberprüfungen im Rahmen des eingeschränkten Schulbetriebes sein.

Einen Leitfaden für das Lernen zu Hause von der Landesschulbehörde finden Sie HIER.

 

 

Notbetreuung (täglich von 7:40 – 12:20 Uhr)

Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist.

Ausgenommen von dem Verbot ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie drohender Kündigung und erheblichem Verdienstausfall.

 

Kriterien für die Aufnahme von Kindern:

1 a) Kinder, die bisher im Rahmen der Notbetreuung berücksichtigt wurden, sind weiterhin zu betreuen (auch Härtefälle).

1 b) Nach der Erweiterung der verordnungsrechtlichen Grundlage sind überdies Kinder einer Erziehungsberechtigten bzw. eines Erziehungsberechtigten, die/der in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist, aufzunehmen. So können etwa die Bereiche Energieversorgung (etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung), Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung), Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel), Informationstechnik und Telekommunikation (insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze), Finanzen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers), Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV), Entsorgung (Müllabfuhr) sowie Medien und Kultur - Risiko- und Krisenkommunikation einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse zuzurechnen sein. Daher sollten auch Erziehungsberechtigte in den vorgenannten Bereichen die Möglichkeit haben, in dringenden Fällen auf die Notbetreuung in Schulen zurückzugreifen, sofern eine betriebsnotwendige Stellung gegeben ist. Dabei gilt wie für alle anderen relevanten Berufsgruppen auch, dass sehr genau auf die dringende Notwendigkeit zu achten ist. Es sind vor Inanspruchnahme der Notbetreuung sämtliche anderen Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen. Ziel der Einrichtungsschließungen ist die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus. Diese Priorität müssen alle Beteiligten stets im Blick behalten.

 

1 c) Betreuung in besonderen Härtefällen. Bei den besonderen Härtefällen können auch folgende Gesichtspunkte Berücksichtigung finden:

- drohende Kindeswohlgefährdung,

- Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere bei Alleinerziehenden,

- gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern,

- drohende Kündigung und erheblicher Verdienstausfall.

Um den Anforderungen der Landesschulbehörde gerecht zu werden, benötigen wir eine verlässliche Zahl der zu betreuenden Schüler*innen. Aus diesem Grund melden Sie bitte Ihr Kind (bei Bedarf und erfüllter Voraussetzung) spätestens zwei Werktage vor gewünschter Betreuung an.

Wir benötigen folgende Angaben:

Name des Kindes:
Klasse:
Notbetreuung am: (Datum, z.B. 23.04., 27.04. 30.04,…) oder von/bis: (z.B. Montag-Freitag) 

Sollte Ihr Kind z.B. krankheitsbedingt an einem Tag nicht an der Notbetreuung teilnehmen können, teilen Sie uns dies bitte rechtzeitig vor Beginn telefonisch (auch auf dem Anrufbeantworter der Schule) oder per Mail (sekretariat@oberschule-bodenwerder.de) mit.

 

 

 

Weiterlesen …

von Nadine Rüdiger

Das Schuljahr nach den Osterferien

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Osterferien sind nun vorbei und wir hoffen, dass das Osterfest trotz Corona eine erholsame Zeit war.

Die Schule wird nun schrittweise wieder aufgenommen. Welche Jahrgänge ab wann wieder starten, wird im Laufe der nächsten Woche hier auf der Homepage bekannt gegeben werden.

 

Zunächst werden ab dem 22. April Aufgaben für zu Hause an die Klassen verschickt werden, dafür muss bitte regelmäßig der iserv- Account gecheckt werden.

Einen Leitfaden für das Lernen zu Hause von der Landesschulbehörde finden Sie HIER.

 

Bleibt und bleiben Sie gesund!

 

 

Weiterlesen …

von Nadine Rüdiger

Aus Früchten werden neue Pflanzen - Ein Experiment

Wir haben in der Aquarium und Pflanzen AG Anfang März 2020 einen Versuch gestartet: Wir wollten herausfinden, ob man aus Früchten neue Pflanzen ziehen kann. Also haben wir die Samen aus einer Paprika herausgeholt, eine Tomate in Scheiben geschnitten und die Samenschale einer Mango vom Fruchtfleisch befreit.

Die Samen der Paprika haben die Schülerinnen und Schüler ....

 

 

Weiterlesen …

von Nadine Rüdiger

SCHULAUSFALL

 

Folgende Informationen wurden uns von der Landeschulbehörde mitgeteilt und sind verbindlich durchzuführen:

Ab dem 16.03.2020 (einschließlich) bis zum 18.04.2020 (einschließlich) findet der Unterrichtsbetrieb in Lerngruppen oder im Klassenverband in den Räumlichkeiten der Schulen bzw. in anderen alternativen Örtlichkeiten (z. B. Sporthallen, Schwimmhallen, außerschulischen Lernorten) einschließlich des Ganztagsbetriebes nicht mehr statt und fällt ersatzlos aus. Schülerinnen und Schüler werden nicht mehr beschult. Diese Maßnahme erfolgt, um die Möglichkeit der gegenseitigen Ansteckung mit dem Corona-Virus möglichst zu unterbinden.

• Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis einschließlich 8 ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen in der Zeit von 8.00 bis 12.20 Uhr durch die Schule in besonders dringenden Fällen möglich. Die Notbetreuung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Notbetreuung dient nur dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

o Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
o Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
o Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Um eine Notbetreuung zu gewährleisten, ist eine Anmeldung am Vortrag nur per Mail an sekretariat.oberschule@iserv-obs-bod.de nötig. Hierbei muss schrifltich begründet werden, warum keine anderweitige Betreuung außerhalb der Schule möglich ist.

Bitte beachten Sie ebenfalls, dass keine Schulbusse fahren werden und Sie den Transport dann selbst organisieren müssen.

 

Weisen Sie außerdem Ihre Kinder daraufhin, dass diese regelmäßig bei Iserv nachschauen, wo wir ggf. Neuigkeiten veröffentlichen werden.


Wir bitten um entsprechende Beachtung.

 

Weiterlesen …

von Nadine Rüdiger

TAG DER OFFENEN TÜR

Die Oberschule Bodenwerder lädt alle Grundschüler und Interessierten zu sich ein, um am Donnerstag, den 12. März 2020 die Schule zu besichtigen, das Kollegium und vielleicht auch schon neue Freunde für die Klasse 5 kennenzulernen.

Der Tag der offenen Tür findet von 15 bis 17:30 Uhr statt - unsere Gäste erwartet ein breites Angebot an Mitmachaktionen, um unsere Schule von allen Seiten zu entdecken. Außerdem bieten wir auch kleine Schulführungen an.

In diesem Jahr haben werden auch die Ergebnisse aus unserer Projektwoche zum Thema Nachhaltigkeit präsentiert.
Passend zum Thema soll es auch einen Flohmarkt geben:

Tag der offenen Tür und Flohmarkt

 

Wir freuen uns auf unsere zahlreichen Gäste !

 

 

Weiterlesen …