Neue Regelungen für das Lernen zu Hause
(verpflichtendes Lernen ab dem 22.04.2020)
Liebe Erziehungsberechtigte der Schüler*innen der Oberschule Bodenwerder,
da die Schulen den regulären Schulbetrieb nicht bzw. nur eingeschränkt wieder aufnehmen können, haben die Schulen im weiteren Verlauf des Schuljahres 2019/2020 die Aufgabe, im Interesse der Schülerinnen und Schüler das Lernen zu Hause zu organisieren, zu koordinieren und zu begleiten. Damit wird das Ziel verfolgt, den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler unter den veränderten Bedingungen weiterhin zu ermöglichen.
Es ist Aufgabe aller Lehrkräfte einer Schule, ihre Schülerinnen und Schüler beim Lernen zu Hause anzuleiten, sie zu begleiten und zu unterstützen. Ebenso haben sie die Pflicht, den Lernenden eine Rückmeldung über erbrachte Leistungen zu geben.
Für die Schülerinnen und Schüler besteht weiterhin Schulpflicht und somit die Verpflichtung, die ihnen gestellten Aufgaben in der von den Lehrkräften angegebenen Zeit zu bearbeiten. Dies bedeutet auch, dass die bestehenden Regelungen zur Krankmeldung von Schülerinnen und Schülern weiterhin gelten.
Die Schülerinnen und Schüler aller allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen erhalten regelmäßig verpflichtende Lernaufgaben.
Schülerinnen und Schüler, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen, bearbeiten dort die ihnen für das Lernen zu Hause gestellten Aufgaben.
Die tägliche Lernzeit muss dem Alter und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler angepasst sein. Folgende Richtwerte sollen nicht überschritten werden:
in den Schuljahrgängen 5 bis 8 des Sekundarbereichs I: 3,0 Zeitstunden
in den Schuljahrgängen 9 und 10 des Sekundarbereichs I: 4,0 Zeitstunden
Um Schülerinnen und Schüler bei andauernder Schulschließung oder bei eingeschränktem Schulbetrieb beim Lernen zu Hause zu unterstützen, bieten alle Lehrkräfte an jedem Tag von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr Präsenz-Sprechzeiten für die telefonische Kontaktaufnahme (ggf. auch als digitalen Kontakt) an.
Die Kontaktmöglichkeiten zu den Lehrkräften (Handy, Festnetz, Skype oder IServ-Messenger) werden Ihnen gesondert übermittelt.
Zur bestmöglichen pädagogischen Begleitung des Lernens zu Hause wird jede Schülerin bzw. jeder Schüler durch die Schule mindestens einmal pro Woche persönlich telefonisch kontaktiert, soweit die Schülerin bzw. der Schüler in dieser Woche die Schule nicht besucht.
Auch wenn häusliche Lernaufgaben grundsätzlich nicht bewertet werden, so können von einer Schülerin bzw. einem Schüler im Rahmen des Lernens zu Hause erkennbar selbstständig erbrachte Leistungen auf deren bzw. dessen Wunsch hin benotet werden. Häusliche Lernaufgaben können Grundlage von Leistungsüberprüfungen im Rahmen des eingeschränkten Schulbetriebes sein.
Einen Leitfaden für das Lernen zu Hause von der Landesschulbehörde finden Sie HIER.
Notbetreuung (täglich von 7:40 – 12:20 Uhr)
Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist.
Ausgenommen von dem Verbot ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie drohender Kündigung und erheblichem Verdienstausfall.
Kriterien für die Aufnahme von Kindern:
1 a) Kinder, die bisher im Rahmen der Notbetreuung berücksichtigt wurden, sind weiterhin zu betreuen (auch Härtefälle).
1 b) Nach der Erweiterung der verordnungsrechtlichen Grundlage sind überdies Kinder einer Erziehungsberechtigten bzw. eines Erziehungsberechtigten, die/der in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist, aufzunehmen. So können etwa die Bereiche Energieversorgung (etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung), Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung), Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel), Informationstechnik und Telekommunikation (insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze), Finanzen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers), Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV), Entsorgung (Müllabfuhr) sowie Medien und Kultur - Risiko- und Krisenkommunikation einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse zuzurechnen sein. Daher sollten auch Erziehungsberechtigte in den vorgenannten Bereichen die Möglichkeit haben, in dringenden Fällen auf die Notbetreuung in Schulen zurückzugreifen, sofern eine betriebsnotwendige Stellung gegeben ist. Dabei gilt wie für alle anderen relevanten Berufsgruppen auch, dass sehr genau auf die dringende Notwendigkeit zu achten ist. Es sind vor Inanspruchnahme der Notbetreuung sämtliche anderen Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen. Ziel der Einrichtungsschließungen ist die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus. Diese Priorität müssen alle Beteiligten stets im Blick behalten.
1 c) Betreuung in besonderen Härtefällen. Bei den besonderen Härtefällen können auch folgende Gesichtspunkte Berücksichtigung finden:
- drohende Kindeswohlgefährdung,
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere bei Alleinerziehenden,
- gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern,
- drohende Kündigung und erheblicher Verdienstausfall.
Um den Anforderungen der Landesschulbehörde gerecht zu werden, benötigen wir eine verlässliche Zahl der zu betreuenden Schüler*innen. Aus diesem Grund melden Sie bitte Ihr Kind (bei Bedarf und erfüllter Voraussetzung) spätestens zwei Werktage vor gewünschter Betreuung an.
Wir benötigen folgende Angaben:
Name des Kindes:
Klasse:
Notbetreuung am: (Datum, z.B. 23.04., 27.04. 30.04,…) oder von/bis: (z.B. Montag-Freitag)
Sollte Ihr Kind z.B. krankheitsbedingt an einem Tag nicht an der Notbetreuung teilnehmen können, teilen Sie uns dies bitte rechtzeitig vor Beginn telefonisch (auch auf dem Anrufbeantworter der Schule) oder per Mail (sekretariat@oberschule-bodenwerder.de) mit.