Schulordnung Oberschule Bodenwerder

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Unsere Schule ist gemeinsamer Arbeits- und Lebensort für Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie alle schulischen und außerschulischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Für ein gutes Zusammenleben ist es selbstverständlich, dass wir Regeln und Gesetze, die dem Schutz des Einzelnen und der Gemeinschaft dienen, einhalten. 

Die Schulordnung gilt auf dem gesamten Schulgelände, an allen außerschulischen Lern- und Veranstaltungsorten sowie auf Schulfahrten. Für Kooperationen mit außerschulischen Partnern oder Berufsorientierungsmaßnahmen gelten neben dieser Schulordnung auch deren Hausordnung und Regeln. 

1. Verhalten in der Gemeinschaft

   Wir gehen verantwortungsvoll miteinander um. 

  • Ich respektiere und toleriere andere,
    bin höflich und rücksichtsvoll. 
  • Ich achte das Eigentum anderer.
  • Ich löse Konflikte gewaltfrei und fair. 
  • Wir helfen einander. 

2. Verhalten im Schulhaus und auf dem Schulgelände

   Wir verhalten uns entsprechend der Regeln und Vereinbarungen.

  • Ich gehe sorgsam und verantwortungsvoll mit den Einrichtungen der Schule sowie den Lernmaterialien um.
  • Ich hinterlasse meinen Arbeitsplatz am Ende der Unterrichtszeit sauber und aufgeräumt. 
  • Wir schützen unsere Gesundheit durch Beachtung der Sicherheitsbestimmungen sowie der Hygiene- und Sauberkeitsregeln.
  • Wir achten darauf, Energie zu sparen, Müll zu vermeiden und ordnungsgemäß zu entsorgen.      
  • Das Handy und andere elektronische Geräte sind vor dem Betreten des Schulgeländes auszuschalten und in der Tasche aufzubewahren. 
  • Das Beisichführen, der Besitz und der Konsum von Zigaretten (gilt auch für E-Shishas und E-Zigaretten), drogenähnlichen Substanzen, Drogen und Alkohol sowie das Mitführen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen (Hieb-, Stich-, Schusswaffen und Munition sowie Spielzeugwaffen, Sprengkörper,...) sind auf dem Schulgelände und während aller schulischen Veranstaltungen verboten. Das gilt auch für Veranstaltungen am außerschulischen Lernort (Ausflüge, Klassenfahrten,...).
  • Ich fertige Bild- und Tonaufnahmen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft an. Bild- und Tonaufnahmen von Personen dürfen nicht ohne deren Einverständnis erstellt bzw. veröffentlicht werden. 
  • Ich halte mich an die Anweisungen der Lehrkräfte, aufsichtführenden Erwachsenen oder Aufsichtspersonen und Schüleraufsichten.

3. Regeln zum Ablauf des Schultages

    Vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss

  • Fortbewegungsmittel werden aus Sicherheitsgründen auf dem Schulgelände nur geschoben oder getragen
  • Ich betrete und verlasse das Schulgebäude durch den Haupteingang Süd
  • Ich halte mich auf dem Schulweg an die Verkehrsregeln
  • Ich wähle den direkten und sichersten Weg zur Schule
  • Vor Unterrichtsbeginn (1. oder 2. Stunde) dürfen wir uns nur im Eingangsbereich Süd aufhalten (Ebene 0 bis zu den Glastüren).  
  • Nach dem Vorgong warten wir auf den Fachunterricht an den Sammelpunkten im Forum und in der Aula sowie vor den Fluren zu den Fachräumen, und betreten diese nur mit Erlaubnis der Lehrkraft.
  • Erscheint die Lehrkraft nicht innerhalb von 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn, melde ich dies im Sekretariat
  • Wenn ich krank bin, oder aus einem anderen Grund nicht am Unterricht teilnehmen kann, habe ich die Pflicht, mich zu informieren, was Inhalt des Unterrichts war (Mitschüler, Lehrer) und muss dies nacharbeiten.
  • Ich verlasse nach Unterrichtsschluss unverzüglich das Schulgelände und begebe mich auf den Heimweg. Ab hier erlischt die Aufsichtspflicht der Schule.

    Während der Unterrichtszeit

Jeder Schüler und jede Schülerin hat das Recht zu lernen und jede Lehrkraft hat das Recht ungestört zu unterrichten. 

  • Ich bleibe während der gesamten Schulzeit, dazu gehören Pausen und die Mittagszeit, auf dem Schulgelände.
  • Das Kaugummikauen und das Essen im Unterricht ist untersagt.
  • Der Genuss von koffeinhaltigen Getränken (u.a. Energydrinks) ist verboten.
  • Ich erscheine pünktlich zum Unterricht. Bei Verspätung wird diese von der Lehrkraft vermerkt. Wiederholte Verspätungen können pädagogische Maßnahmen, wie z.B. das Nachholen der versäumten Zeit, zur Folge haben.
  • Ich trage angemessene Kleidung.
  • Ich bemühe mich, meine individuellen Lernziele zu erreichen und nehme regelmäßig am Unterricht sowie an Leistungskontrollen teil und erledige stets meine Hausaufgaben.

    In den Pausen und Freistunden

  • In den großen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Gebäude. Aufenthaltsbereiche in den Pausen sind, je nach Wetterlage, ausgewiesene Bereiche des Schulgeländes. Bei Regenpausen ist der Aufenthalt in den erlaubten Bereichen der Ebenen 0 und 1 möglich. Der Aufenthalt im Fahrradkeller ist verboten.
  • Die Bushaltestelle ist in den Pausen kein Aufenthaltsbereich.
  • Toiletten sind keine Aufenthaltsräume und sind mit Rücksicht auf alle sauber zu halten.
  • Auf dem gesamten Schulgelände ist das Werfen und Treten von Gegenständen verboten, das Spielen mit Bällen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt.
  • Die 5-Minuten-Pausen dienen nur zum Wechsel des Unterrichtsraumes oder dem Toilettenbesuch.
  • Wir verlassen das Schulgelände erst nach Unterrichtsschluss. Das Verlassen des Schulgeländes in den Pausen oder während der Unterrichtszeit ist verboten.

In Konfliktfällen wende ich mich an eine aufsichtführende Person. 

    An der Bushaltestelle

Ein geordnetes Verhalten an den Bushaltestellen verhindert Gefahren und Konflikte sowie die Belästigung anderer Personen. Deshalb gilt auch an den Bushaltestellen die Schulordnung.

  • Wir nehmen auf jüngere Schüler besondere Rücksicht.
  • Schülerinnen und Schüler, die auf ihre Busfahrt warten, dürfen die Bushaltestelle nicht verlassen.
  • Warteraum ist hinter den Sperrgittern.
  • Zum Einsteigen stellen sich alle in einer Reihe auf. 
  • Die Fahrkarten sind  bereit zu halten.

4. Maßnahmen

Wir halten die Regeln für unser Zusammenleben ein. Verstöße und Missachtungen haben verschiedenste Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen zur Folge, um unsere Schulgemeinschaft zu schützen und können zudem schul-, straf- und zivilrechtliche Folgen haben.

Gegenseitige Unterstützung und Respekt fördern unsere Schulgemeinschaft.